Beschlüsse und Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von reinrassigen Hunden in den
Niederlanden
In den letzten Jahren hat der niederländische Kynologenverband „Raad van Beheer„
hart daran gearbeitet, die Zucht von reinrassigen Hunden in den Niederlanden zu
verbessern. Wir möchten die FCI-Mitglieder darüber auf dem Laufenden halten und
ihnen die folgenden Informationen übermitteln.
Outcross (Fremdzucht)
Der Raad van Beheer ist der für die 9 ursprünglichen niederländischen Rassen zuständige
Kynologenverband. Manche von diesen Rassen haben Probleme aufgrund von Inzucht und
Blutsverwandtschaft, wodurch ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinträchtigt
werden.
Um Abhilfe zu schaffen, haben wir beschlossen, eine andere Rasse zu benutzen, um
die Erbmasse durch Outcrossing zu erweitern. Für zwei niederländische Rassen bedeutet
dies Folgendes:
- Der Saarlooswolfhund wird mit einem Weißen Schweizer Schäferhund gekreuzt werden.
In der Zukunft könnten auch andere Rassen in Erwägung gezogen werden.
- Der Friesische Wasserhund kann mit einem Französischen Wasserhund, Labrador Retriever,
Portugiesischen Wasserhund oder Großpudel gekreuzt werden.
Für beide Rassen bedeutet dies, dass die nächste Generation im Anhang des Zuchtbuchs
eingetragen werden wird. Erst wenn wieder drei Generationen vorhanden sind, ist
die Eintragung in das Hauptzuchtbuch möglich.
Dabei handelt es sich um einen nationalen niederländischen Plan, der nur in den
Niederlanden in die Tat umgesetzt werden wird. Wenn ein Welpe (oder älterer Hund)
ins Ausland exportiert wird, kann der betreffende Kynologenverband den Hund in seinem
eigenen Anhang (nicht im Hauptzuchtbuch) registrieren. Für diese Hunde wird jedoch
ein Zuchtverbot bestehen.
Afterklauen
Die niederländische Regierung hat kürzlich ein Verbot über das Entfernen von Afterklauen
verhängt. Dies bedeutet, dass bei Hunden, die nach dem 1. Juli 2014 geboren werden,
außer im Fall direkter medizinischer Notwendigkeit die Afterklauen nicht entfernt
werden dürfen.
Diese nationale Vorschrift geht über die kynologischen Vorschriften hinaus. Ausstellungsrichter,
die Hunde aus den Niederlanden richten, müssen sich dessen bewusst sein, und dürfen
niederländische Hunde mit Afterkrallen nicht benachteiligen.
Englische Bulldogge
Die Englische Bulldogge gehört zu den Rassen mit Gesundheitsproblemen. Darum hat
der Raad van Beheer gemeinsam mit den Zuchtvereinen einen Plan aufgestellt, um die
Gesundheit und das Wohlbefinden dieser Rasse zu verbessern. Wir haben für potenzielle
Zuchtrüden und -hündinnen Bedingungen für ihre Gesundheit und Kondition aufgestellt.
Falls ein Hund den Ansprüchen nicht gerecht wird, werden seine Nachkommen nicht
im Zuchtbuch registriert.
Auch eine ausländische Zucht hat diese Bedingungen zu erfüllen. Weitere Informationen
können Sie dem angehängten
Dokument entnehmen.
DNA-Test
Da der Raad van Beheer hart an der Verbesserung des niederländischen Zuchtwesens
arbeitet, ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Abstammung überprüft wird.
Darum ist seit dem 1. Juni 2014 eine Abstammungsermittlung Pflicht. Die DNA-Profile,
mit denen wir arbeiten, müssen dem Standard ISAG 2006 entsprechen und von einem
Labor mit Akkreditierung nach EN 17025 erstellt werden.
Welpen, die von nach dem 1. Juni gepaarten Rüden und Hündinnen stammen, haben diese
Anforderungen zu erfüllen. Andernfalls erfolgt keine Registrierung in unserem Zuchtbuch.
Um den Anforderungen für niederländische Nachkommen zu entsprechen, muss eine ausländische
Zucht ebenfalls ein DNA-Profil nach ISAG 2006 vorlegen. Andernfalls können wir den
Wurf nicht in unser Zuchtbuch aufnehmen.
Ingeborg de Wolf
Geschäftsführende Leiterin des niederländischen Kynologenverbands „Raad van Beheer“